Von der Entstehung der Aktie

Donnerstag, 9. Juli 2009

Die Entstehung von Aktien und dementsprechend auch Aktiengesellschaften lassen sich in erster Linie auf das 16. und 17. Jahrhundert zurückführen, wobei berücksichtigt werden sollte, dass die damalige Aktie nur in den Prinzipien mit den heutigen Wertpapieren verglichen werden kann.

So entstanden damals so genannte Kaufmännische Zusammenschlüsse auf dem Gebiet des Überseehandels, um sich beispielsweise vor hohen Kosten für die Schiffsausrüstung oder Risiken eines Überfalles zu schützen. Demnach entstand die weltweit erste Aktiengesellschaft, welche auch unter der Abkürzung AG bekannt ist, im Jahre 1602, nachdem sich viele holländische Reeder zur so genannten „Vereinigten Ost- Indischen Kompanie” zusammengeschlossen hatten. Diesbezüglich trat die heutige Aktie im 16. Jahrhundert in Form von Pfeffersäcken auf, welche die einstigen Aktionäre, sprich Händler, für ihre Dividenden erhielten. Aber auch die am 2. Mai. 1670 gegründete Hudson Bay Company setze Nerzfelle anstatt von Wertpapieren ein.

Nichtsdestotrotz bilde die älteste, auch in unserer heutigen Zeit noch vorhandene Urkunde eine Aktie von der holländischen Vereinigten Ostindischen Kompanie, welche im Jahre 1602 gegründet wurde. Nach dem Vorbild dieser ersten erfolgreichen Aktiengesellschaft entstanden so im Verlauf vieler Jahre weitere Gesellschaften, sodass in der Tat ein Gründungsboom ausgelöst wurde. Viele Kaufmänner und Händler bemerkten die Vorzüge einer Aktiengesellschaft und wollten sich zusammenschließen. Schließlich wurden die Risiken des Unternehmens auf viele Aktionäre verteilt.

Doch erst im 19. Jahrhundert wiesen die damaligen Aktien große Ähnlichkeiten zu heutigen Wertpapieren auf. Durch eine schnelle Abfolge von zahlreichen, bahnbrechenden Neuerungen und technischen Erfindungen, trug die Industrialisierung zur Entstehung und zum Erfolg von Aktien- und Kapitalgesellschaften bei. Auch heute noch ist der Aktienmarkt auf der ganzen Welt vertreten und nicht mehr wegzudenken.

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Welche Funktion hat ein Motorschutzschalter?

Montag, 6. Juli 2009

Der Motorschutzschalter schützt Elektromotoren vor Schäden durch Überhitzung. Die Überhitzung kann durch Überlastung des Motors oder durch den Ausfall einer der drei Phasen eines Drehstrommotors entstehen. In allen drei stromführenden Zuleitungen eines Elektromotors wird der Strom über Heizwicklungen geführt, in denen sich ein Bimetall befindet. Übersteigt der Stromfluss in nur einer der Phasen den eingestellten Wert, so verformt sich das Bimetall, löst einen Schalter aus und unterbricht die Stromzufuhr aller drei Phasen. Gleiches passiert, wenn eine der Zuleitungen ausfällt und die Bimetalle eine unterschiedliche Stromaufnahme feststellen.

Der Motor kann erst wieder eingeschaltet werden, wenn sich die verformten Bimetalle ausreichend zurück gebildet haben. In dieser Zeit kühlt auch der Motor so weit ab, dass der Betrieb ohne Gefahr wieder aufgenommen werden kann. Je nach Einsatzart des Motors schaltet sich der Motor dann automatisch wieder ein oder er muss manuell durch eine Entsperrtaste wieder eingeschaltet werden.

Da bei einer thermischen Überlastung die Wicklungen in einem Elektromotor irreversibel zerstört werden, der Motor somit einen Totalschaden hat, sollte beim Betrieb in jedem Falle ein Motorschutzschalter vorgeschaltet werden. Nur durch einen Motorschutzschalter oder einen elektronischen Überlastschutz ist es möglich einen Drehstrommotor vor Defekt durch Überlastung zu schützen. Natürlich ist es heute auch möglich, die Leistungsaufnahme elektronisch zu messen und bei Überschreitung der vorgegebenen Werte, auf diesem Wege eine Abschaltung herbei zu führen.

In manche Motorschutzschalter sind auch Unterspannungsauslöser integriert, um Schäden am Motor durch zu geringe Versorgungsspannung zu vermeiden. Wenn ein solcher Unterspannungsauslöser vorhanden ist, kann in den meisten Fällen die Auslösespannung eingestellt werden.

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